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Online-Buchung 

Wir wissen, dass niemand gerne Vorschriften liest, deshalb haben wir versucht, es so kurz und einfach wie möglich zu halten. Aber es klappt nicht immer... :)

 

Bestimmungen für Reisende von Nadzalewowa Kolej Drezynowa Sp. z o.o. z o. o

 

  1. Der Verkäufer von Fahrkarten der Fahrraddraisinen ist Nadzalewowa Kolej Drezynowa Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Warschau, ul. Zbigniew Romaszewskiego 6 lok. B3, 01-892 Warschau, NIP: 118 223 34 65, Regon: 520805847KRS: 0000941852, Registrierung: Bezirksgericht der Hauptstadt Warschau, 12. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters, Tel. 507 821 449, E-Mail: biuro@ nadzalewowa.pl.
  2. Das Ticket für die Fahrt kann über das Buchungssystem auf der Website https://nadzalewowa.bookero.pl oder direkt beim Personal bis 10 Minuten, vor der planmäßigen Abfahrt der Fahrraddraisinen erworben werden.
  3. Der Kauf eines Tickets über das Buchungssystem besteht in der Auswahl der Route, des Reisetages und der Reisezeit. Im Rahmen der angebotenen Leistungen sind Fahrkarten für verschiedene Strecken erhältlich. Die Bezahlung des Tickets erfolgt über ein externes Online-Zahlungssystem – Przelewy24. Wenn 20 Minuten nach der Reservierung keine Zahlung erfolgt, werden die Reservierung und der Kauf des Tickets automatisch storniert.
  4. Nach erfolgter Zahlung wird das Ticket spätestens 30 Minuten nach Zahlungseingang per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
  5. Die Fahrraddraisinenfahrt wird nur auf Basis eines gekauften Tickets durchgeführt.
  6. Jeder Reisende muss über ein gültiges Ticket für die Reise verfügen. Ein Ticket ist in elektronischer oder Papierform gültig.
  7. Der Reisende ist verpflichtet, 15 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt der Fahrraddraisinen am Abfahrtsort zu erscheinen.
  8. Bei Nichterscheinen zur Fahrt verfällt das bezahlte Ticket.
  9. Die gesamte Fahrt dauert je nach gewählter Route zwischen 60 und 140 Minuten.
  10. Die Reise gilt als begonnen, wenn der Reisende den Bahnsteig betreten hat, um in der Fahrraddraisine Platz zu nehmen.
  11. Der Reisende ist verpflichtet:
  12. Zu überprüfen, ob er das richtige Ticket hat;
  13. Das Ticket während der gesamten Fahrt bis zum Verlassen des Bahngeländes auf zu bewahren und auf Aufforderung des Personals das Ticket vor  zu
  14. die Ordnungsregeln und die Anweisungen des Personals zu befolgen.
  15. Die Möglichkeit der Nutzung von Fahrraddraisinen besteht während der Öffnungszeiten der Anlage (von 9:00 bis 21:00 Uhr) und auf Basis eines gekauften Tickets. Der Beförderer behält sich das Recht vor, die Betriebszeiten der Fahrraddraisinenbahn zu ändern .
  16. Jede Fahrraddraisine bietet Platz für:
  17. 4 Erwachsene bzw.
  18. 2 Erwachsene und 3 Kinder bzw.
  19. 3 Erwachsene und 2 Kinder bzw.
  20. 4 Erwachsene und 1 Kind.
    Der Fahrgast kann beim Fahrraddraisinenbahn Betreiber einen zusätzlichen Kindersitz (bis 4 Jahre) anfordern, der zwischen den Personen, die die Fahrraddraisine führen, befestigt wird.
  21. Die Anzahl der Kindersitze ist begrenzt. Über die Zuteilung eines Kindersitzes entscheidet Buchungsreihenfolge. Für die Sicherheit beim Fahren und die korrekte Befestigung der Sicherheitsgurte im Kindersitz sind die Erziehungsberechtigten des Kindes verantwortlich.
  22. In der ersten und in der letzten Fahrraddraisine fährt das Personal mit den Fahrgästen.
  23. Der Zugang zu den Fahrraddraisine ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen möglich. Fahrgäste steigen nur an den dafür vorgesehenen Stellen ein und aus, und achten dabei die Regelungen der Fahrraddraisinenbahn.
  24. Aufgrund technischer Probleme oder schlechtem Wetterbedingungen kann es während der Fahrt zu einem Stillstand der Fahrraddraisinen kommen.
  25. Nach dem Anhalten ist das selbstständige Aussteigen aus der Fahrraddraisine verboten und es muss auf die Anweisungen des Personals gewartet werden.
  26. Jeder Fahrgast ist verpflichtet mit Sorgheit das eigene Leben und die Gesundheit und das Leben und die Gesundheit anderer Menschen, zu schützen. Insbesondere sollte zwischen den Fahrraddraisinen ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden, um ein kollisionsfreies Anhalten zu gewährleisten. Die geschätzten Bremswege der Fahrraddraisinen betragen jeweils für die Geschwindigkeit 5 km/h – 7 m, 10 km/h – 12 m und 15 km/h – 20 m. Plötzliches Anhalten der Fahrraddraisinen sollte vermieden werden.
  27. Der Fahrgast hat Anspruch auf die kostenlose Beförderung von Handgepäck bis zu einem Gewicht von 5 kg.
  28. Das Handgepäck muss während der Fahrt in direktem Kontakt mit dem Fahrgast bleiben.
  29. Während der gesamten Fahrt stehen die Fahrgäste unter der Obhut des Personalführers der Fahrraddraisenbahn und sind verpflichtet, seinen Anweisungen Folge zu leisten.
  30. Personen unter 18 Jahren müssen von Erwachsenen beaufsichtigt werden.
  31. Behinderte Menschen können die Fahrraddraisenbahn nur in Begleitung eines Pflegers nutzen.
  32. Kinder unter 130 cm Körpergröße dürfen nur auf der hinteren Sitzbank unter Aufsicht eines Erwachsenen transportiert werden, der sie angemessen betreut.
  33. An der Fahrt dürfen nur nüchterne Personen und/oder Personen teilnehmen, die nicht unter dem Einfluss anderer Rauschmittel stehen. Während der Fahrt ist der Konsum von alkoholischen Getränken und anderen Rauschmitteln strengstens untersagt. Im Falle von Widerstand oder Behinderung der Durchführung der Beförderung behält sich der Beförderer vor, die Polizei zu benachrichtigen und dieser Person die Kosten für die Annullierung der Fahrt, auch der anderen Fahrgäste, in Rechnung zu stellen.
  34. Es ist verboten, Gegenstände mitzubringen, die die Sicherheit anderer Personen gefährden.
  35. Das Rauchen von Tabakwaren, E-Zigaretten oder ähnliches, ist während der gesamten Fahrt verboten.
  36. Während der Fahrt ist es verboten, auf der Fahrraddraisine auf zu stehen. Jeder Fahrgast muss einen Sitzplatz haben.
  37. Während der Fahrt ist Folgendes verboten: Sich hinauslehnen, Hände und andere Gegenstände an vorbeifahrenden Gegenständen fest zu haken (z.B. Äste, Eisenbahninfrastruktur), Sicherheitsvorrichtungen der Kindersitze zu öffnen.
  38. Alle losen Kleidungsstücke sollen vor dem Eindringen in die beweglichen Elemente des Wagens geschützt werden.
  39. Haustiere können auf Draisinen mitfahren. Der Reisende ist allein dafür verantwortlich, das Tier für die Dauer der Reise zu sichern und dabei zu verhindern, dass es von der Fahrraddraisine springt und die Fahrt anderer Fahrraddraisine behindert. Der Fahrgast ist für alle Schäden verantwortlich, die durch die Nichtbeachtung der oben genannten Bestimmungen entstehen.
  40. Das Werfen von Gegenständen von den Fahrraddraisinen ist verboten .
  41. In Notsituationen können Fahrgäste die Notwendigkeit einer Notbremsung durch Handheben signalisieren.
  42. Der Fahrgast ist verpflichtet, den Ausstiegsbereich so schnell wie möglich zu verlassen.
  43. Eventuelle technische Mängel an den Fahrraddraisinen sind unverzüglich dem Personal zu melden.
  44. Der Beförderer oder seine Vertreter können Passagieren, die diese Vorschriften nicht einhalten, die Fortsetzung der Reise verweigern.
  45. Der Beförderer behält sich das Recht vor, Änderungen an den Bestimmungen vorzunehmen.
  46. Der Beförderer behält sich das Recht vor, Fahrplanänderungen vorzunehmen.
  47. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, die eine Fahrt mit der Fahrraddraisinenbahn unmöglich machen (z.B. Regen, Schnee, Hagel, starker Wind), behält sich der Beförderer das Recht vor, die Fahrt 30 Minuten vor Fahrt beginn abzusagen. Der Fahrgast hat das Recht, die Fahrt schnellstmöglich umzubuchen oder eine Rückerstattung des Ticketkaufs zu beantragen.
  48. Ein Fahrgast, der ein Ticket gekauft hat und dessen Fahrt vom Verkäufer storniert wurde, ist berechtigt, die Fahrt schnellstmöglich umzubuchen.
  49. Der Beförderer haftet nicht für Wetteränderungen während der Fahrt, nasse und bespritzte Kleidung und eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der Fahrgäste.
  50. Der Fahrgast ist verpflichtet, die Ordnungsvorschriften und Anweisungen des Personals sowie die auf der Strecke befindlichen Informationen einzuhalten.
  51. Die gekaufte Fahrkarte ist für den einmaligen Gebrauch bestimmt und in der jeweiligen Saison gültig.
  52. Der Fahrgast ist unbedingt verpflichtet, das Personal über Drohungen und Verstöße anderer Fahrgäste gegen diese Vorschriften zu informieren.
  53. Mit dem Kauf eines Tickets akzeptieren Sie diese Regelungen.
  54. gemäß Art. Gemäß Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte gelten die Bestimmungen des Gesetzes nicht für Verträge zur Personenbeförderung.
  55. Beschwerden über die erbrachte Leistung (Fahrraddraisinenfahrt) sind per E-Mail an biuro@nadzalewowa.pl möglich und werden innerhalb von 30 Werktagen bearbeitet.
  56. Die Person, die die Dienste des Beförderers in Anspruch nimmt, stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Beförderer gemäß den einschlägigen Vorschriften nur zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen und Waren zu, insbesondere mit der DSGVO und den darin vorgesehenen Regeln zur Datenverarbeitung. Der Administrator der Daten, einschließlich personenbezogener Daten, ist Nadzalewowa Kolej Drezynowa Sp. z o.o. Personenbezogene Daten werden nur und ausschließlich verarbeitet, um die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen und Waren des Beförderers sowie die Erfüllung der gesetzlich festgelegten Verpflichtungen sicherzustellen. Die Daten werden nicht an andere als die gesetzlich zugelassenen Stellen oder an Drittländer weitergegeben. Die vollständige Datenschutzerklärung steht zum Download bereit .
  57. Beim Kauf eines Tickets können Personen, die die Dienste und Waren des Beförderers nutzen (und von ihnen betreute Personen), gemäß Art. 81 Sek. 1 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 4. Februar 1994 (polnisches Gesetzblatt von 2021, Pos. 1062 in der geänderten Fassung ) stimmen der freien Nutzung personenbezogener Daten in Form ihres Bildes durch Nadzalewowa Kolej Drezynowa Sp. z o.o. zu. mit Sitz in Warschau, in den von der Gesellschaft veröffentlichten Materialien (einschließlich in Newslettern und Pinnwänden, auf der Website und in sozialen Netzwerken) im Bereich Werbeaktivitäten (Marketing). Die Einwilligung umfasst die Vervielfältigung des Bildes mit allen derzeit verfügbaren Techniken und Methoden, die Verbreitung und Veröffentlichung, auch zusammen mit den im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und Waren aufgenommenen Bildern anderer Personen. Die Einwilligung ist weder zeitlich noch räumlich beschränkt. Die Zustimmung zur Verarbeitung und Verbreitung des Bildes ist freiwillig. Im Falle einer Ablehnung ist die Erbringung der Dienstleistung durch den Beförderer jedoch nicht möglich.

 

Alarmtelefone:

Verkehrsdienstleiter: 606 975 192

Notrufnummer: 112

 

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